Unsere AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die von Ihnen gemietete Unterkunft ist Eigentum von Mathias Nahrstedt, In der Else 25, 34549 Edertal (weiter auch Vermieter genannt).
2. Anmeldung/Buchung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie dem Vermieter verbindlich an, einen Mietvertrag über das vorgesehene Ferienobjekt abzuschließen. Ihre Anmeldung kann sowohl mündlich (persönlich oder telefonisch) als auch schriftlich (Brief, Fax, Email, Internet) erfolgen. Der Mietvertrag kommt mit der Buchung über Buchungsportale (z.B. airbnb, booking.com, etc.) oder mit der Buchungsbestätigung durch den Vermieter (bei direkter Buchung) zustande. Bei einer direkten Buchung über den Vermieter, wird die Zahlung des kompletten Mietpreises inklusive aller Gebühren, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung, fällig. Bei Nichtzahlung innerhalb der vereinbarten Frist können Ihre Ansprüche aus dem Mietvertrag endgültig erlöschen. Sollte Ihnen unsere Buchungsbestätigung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Ihrer Anmeldung vorliegen, wenden Sie sich bitte unverzüglich an uns. Auch fernmündliche Mietverträge bedürfen der schriftlichen Buchungsbestätigung (welche auch per E-Mall erfolgen kann). Dies gilt nicht, wenn der Zeitraum zwischen Buchung und Anreise weniger als 10 Tage beträgt und eine schriftliche Bestätigung aus zeitlichen Gründen nicht mehr sinnvoll ist. In diesem Fall wird auch der fernmündliche Vertrag für beide Seiten verbindlich.
3. Preise / Nebenkosten
In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Haben die Vertragsparteien ausdrücklich eine verbrauchsabhängige Abrechnung oder Zusatzleistungen vereinbart (z.B. Bettwäsche, Endreinigung, Haustier, Mehrbelegung, Kaminholz usw.), deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt sind, sind diese Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen. Die Gesamtsumme und Zahlungsmodalitäten finden Sie auf Ihrer Buchungsbestätigung. Diese Preise bleiben in jedem Fall unverändert, wenn zwischen Abschluss des Mietvertrages und dem Mietbeginn höchstens 4 Monate liegen. liegen zwischen Vertragsabschluss und Mietbeginn mehr als 4 Monate, bleibt dem Eigentümer eine Preiserhöhung um maximal 10 % vorbehalten. Beträgt diese Preiserhöhung mehr als 10 %, sind Sie berechtigt, ohne entstehende Kosten vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss durch schriftliche Erklärung spätestens 10 Tage nach Zugang der Preisänderungserklärung erfolgen. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden erstattet.
4. Haustiere
Haustiere dürfen in einigen Objekten mitgebracht werden, es ist aber in jedem Fall der Vermieter im Rahmen der Buchung über Größe und Anzahl in Kenntnis zu setzten. Der Vermieter behält sich das Recht vor, sein Angebot auf Grund der Größe oder Anzahl zurückzuziehen. Bei nicht Information kann der Einzug mit dem Haustier durch uns vor Ort verweigert werden. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden. Es wird empfohlen eine Tierhaftpflichtversicherung abzuschließen. Der Vermieter kann die Vorlage einer solchen Police verlangen. Der Vermieter hat durch die Einzäunung der Grundstücke zwar eine gewisse Sicherheit für Mieter bzw. deren Haustiere geschaffen, dies befreit den Mieter allerdings nicht von seiner Aufsichtspflicht. Für Schäden haftet allein der Mieter.
5. Zahlung
Bei Erhalt der Buchungsbestätigung wird die Gesamtzahlung in der darin genannten Höhe und Frist fällig. Liegen zwischen Buchung und Mietbeginn weniger als 10 Tage wird er Gesamtbetrag sofort fällig. Ausschlaggebend für die Art der Zahlung sind die auf der Buchungsbestätigung aufgeführten Vereinbarungen.
6. Reklamationen
Trotz aller Bemühungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen Grund zu Reklamationen besteht. Diese müssen dem Vermieter unverzüglich angezeigt werden. Sollte es uns im Falle einer berechtigten Reklamation nicht möglich sein, das Problem in angemessener Frist zu beheben, können Sie Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages geltend machen. Dies muss schriftlich geschehen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn Sie ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind. Für die Verjährung aller Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages durch die Vermieterseite wird eine Frist von 1 Monat vereinbart. Diese Frist beginnt mit dem Tag des vertraglich vorgesehenen Mietendes. Ansprüche ergeben sich nicht wenn die Behebung des Problems infolge höherer Gewalt, unvorhersehbarer oder nicht abwendbarer Ereignisse unmittelbar und konkret erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich gemacht wird.
7. Ersatzmieter
Kann der Mieter aus zwingenden Gründen das angemietete Mietobjekt nicht selbst wie vorgesehen nutzen, so steht ihm bis zum vertraglichen Mietbeginn das Recht zu, einen Ersatzmieter zu stellen. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Absicht spätestens am Tage vor dem Mietbeginn dem Vermieter unter genauer Angabe des Ersatzmieters (Name, Anschrift, Personenzahl) mitgeteilt wird. Tritt ein Ersatzmieter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Vermieter kann dem Wechsel des Mieters widersprechen, wenn Gründe vorliegen, die in der Person des Ersatzmieters liegen und/oder wenn gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen.
8. Rücktritt
Bei dem hier geschlossenen Mietvertag findet das Mietrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Anwendung. Sie können von dem Mietvertrag vor Mietbeginn jederzeit zurücktreten. In diesem Fall werden wir uns bemühen, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten, sollte dies nicht gelingen hat der Vermieter folgenden Ersatzanspruch. 25% ab Buchung 70% 60-21 Tage vor Anreise 90% 20 Tage vor Anreise 100% Tag der Anreise oder während des Aufenthaltes Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Bei einer vorzeitigen Abreise besteht kein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises. Wir werden uns jedoch bemühen das Mietobjekt anderweitig zu vermieten und die Einnahmen entsprechend zu verrechnen.
8a. Corona – Pandemie
Sollten Sie die Reise aufgrund behördlicher Regularien wie beispielsweise eines Lockdowns oder eines regionalen Reiseverbotes oder einer angeordneten Quarantäne nicht antreten können, dann bieten wir Ihnen zunächst die Möglichkeit Ihre Reise auf einen anderen gleichlangen Zeitraum kostenfrei umzubuchen. Sollte eine Umbuchung nicht möglich sein und sie weisen uns dies glaubhaft nach, so erstatten wir Ihnen den vollen Mietpreis zurück. Wir behalten es uns vor, entsprechende Nachweise einzufordern.
9. Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit Ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und/ oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt
10. Allgemeine Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, Hygieneartikel, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
11. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Mieter ist verpflichtet, sich an die geltende Hausordnung des Mietobjektes zu halten. Die Hausordnung ist im Mietobjekt ausgelegt. Nachhaltiges schuldhaftes übertreten der Hausordnung berechtigt den Vermieter, den Rücktritt vom Mietvertrag zu erklären und einen sofortigen Verweis aus dem Mietobjekt auszusprechen. Ansprüche auf Mieterstattung, Schadenersatz oder sonstige Zahlungen stehen dem Mieter in diesem Fall nicht zu. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche, Spülen und Wegräumen des Geschirrs und Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer. Bei übermäßiger Verschmutzung oder nicht besenreiner Übergabe des Mietobjektes ist der Vermieter berechtigt dem Mieter die Mehrkosten für die Reinigung mit 20,00 EUR zuzgl. MwSt. je angefangene Stunde in Rechnung zu stellen.
12. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann den Mietvertrag vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
13. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen, Der Vermieter haftet nicht In Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.) und bei unvorhersehbaren oder nicht abwendbaren Ereignissen.
14. Sicherheitsleistung / Kaution
Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit für überlassenen Schlüssel, Einrichtungs-und Ausstattungsgegenstände in Höhe von: 100,00 €. Die Kaution ist zusammen mit der Zahlung zu leisten und ist nicht verzinslich. Sie wird spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses, bei ordnungsgemäßer Übergabe an den Vermieter, an den Mieter zurückerstattet. Bei Vorliegen von Schäden oder Bestehen von Forderungen ist der Vermieter zur Aufrechnung mit der Sicherheitsleistung berechtigt. Die Rückzahlung der Sicherheitsleistung gilt grundsätzlich nicht als Verzicht auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen seitens des Vermieters, sofern sich nachträglich noch vom Mieter zu verantwortende Schäden am Mietobjekt herausstellen.
15.Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen der WLAN-oder WIFi• Nutzung
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
1. das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten-oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
2. keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
3. die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
4. keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
5. das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/ oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen;
6. es ist ausdrücklich untersagt File-sharing-Webseiten zu besuchen, insbesondere Musik-und/oder Film-Downloads über unser Internet zu starten.
Der Gast stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und/oder auf einem Verstoß gegen vorliegende Vereinbarung beruhen; dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er Vermieter auf diesen Umstand hin. 15. Schriftform Rücktritts-, Umbuchungs-und Änderungserklärungen sollten in beiderseitigem Interesse immer schriftlich erfolgen.
16. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung. Der Gerichtsstand ist Edertal. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder Privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewohnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Verwaltungssitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Stand 01.03.2021